Der Verein
Das Arbeitsrecht regelt die Beschäftigungsbedingungen von über 45 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland. Die praktische Relevanz dieses Rechtsgebiets spiegelt sich wider in einer eigenen Gerichtsbarkeit und der Zahl von über 11.000 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht, der größten Gruppe überhaupt in der Fachanwaltschaft. Der Bedarf an arbeitsrechtlichem Nachwuchs ist entsprechend hoch.
Vor diesem Hintergrund will der am 28.11.2022 von Arbeitsrechtlern der Universität zu Köln, aus der Justiz, der Anwaltschaft und den Berufsverbänden gegründete Verein für Arbeitsrecht e.V. (VfA) zu einem lebendigen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts in Köln beitragen. Gesteigert werden soll auch die Attraktivität des Arbeitsrechts für den juristischen Nachwuchs. Denn dem konstant hohen Bedarf an hochqualifizierten Arbeitsrechtlern gegenüber steht ein Rückgang an Absolventen des Staatsexamensstudiengangs um fast 40 Prozent in den vergangenen 20 Jahren. Noch bevor junge Juristinnen und Juristen für eine bestimmte Profession - sei es die Anwaltschaft, die Justiz, das Verbandswesen oder die Wissenschaft - gewonnen werden, stellt sich daher die Herausforderung, sie für das Arbeitsrecht zu begeistern. Nicht zuletzt aufgrund der Unterstützung durch unsere Mitglieder ermöglichen wir Studierenden, Doktoranden und Berufsanfängern Einblicke in die verschiedenen Facetten von Wissenschaft und Praxis, etwa durch die Teilnahme am BAG Moot Court, Exkursionen zum DJT, Seminarfahrten, die Einbindung der Praxis in die universitäre Ausbildung etc. Darüber hinaus bietet der VfA vielfältige Möglichkeiten zum intensiven Austausch zwischen den Praxisgruppen aus Anwaltschaft, Unternehmerschaft, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Justiz.
Der Standort Köln nimmt im Arbeitsrecht deutschlandweit seit nunmehr fast 100 Jahren eine maßgebliche Stellung ein. Damit ist er geradezu prädestiniert für eine erfolgreiche Vereinsarbeit. Mit dem Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht unterhält die Universität zu Köln zwei führende arbeitsrechtliche Institute. Das Kölner Arbeitsrecht pflegt traditionell sehr enge Verbindungen zum Bundesarbeitsgericht und zum Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V., der 1949 in Köln neu gegründet wurde. Eine Reihe von Präsidenten, Präsidentinnen und Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts waren und sind ordentliche Professoren, Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte an der Universität zu Köln. Die Zeitschrift Recht der Arbeit, eine der renommiertesten arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften des Landes, ist ein Kind des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Die Verzahnung zur Praxis gelingt durch das in Köln beheimatete Landesarbeitsgericht, die Arbeitsgerichte in Köln, Aachen, Bonn und Siegburg, die Vielzahl an großen, mittelständischen und kleineren Kanzleien in der Stadt sowie eine breite Palette an Unternehmen und Verbänden.
Näheres zu den Zielen und den Organen des VfA können Sie unserer Satzung entnehmen. Informationen über unseren Vorstand finden Sie hier.